Buchungen 2020

Buchungen 2020

Wenn Sie inmitten all der Nachrichtenberichte rund um den Coronavirus besorgt sind, Ihren Urlaub zu buchen, sind Sie nicht allein. Jetzt, da das BAK von "Reisen in bestimmte Regionen mit Ausnahme der unbedingt notwendigen Reisen" abrät, sind Sie nicht allein.

Vielleicht möchten Sie Ihre Reise verschieben? Das könnte eine Option sein! Wir können uns in Ihrem Namen mit dem Urlaubsleiter (Eigentümer) in Verbindung setzen und beantragen, Ihre Buchung auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr oder sogar auf 2021 zu verschieben. Bitte beachten Sie, dass alle Datumsänderungen nach Ermessen des Auftraggebers (Eigentümer) akzeptiert werden.

Denken Sie daran, dass Sie immer von unserer Preisanpassungsgarantie, unserem kostenlosen Concierge-Service und der Möglichkeit zur Zahlung per Kreditkarte profitieren.

Bleiben Sie gesund und genießen Sie den Komfort von zu Hause mit Ihrer Familie und à bientôt in der Provence,

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Buchungen vor dem 15. März 2020

  • Bei Buchungen, die vor dem 15. März 2020 getätigt werden, ist Ihre Anzahlung nicht erstattungsfähig. Das heißt, wenn Sie Ihre Buchung stornieren, verfällt Ihre Anzahlung. Ebenso kann der gesamte Restbetrag nicht zurückerstattet werden, wenn Sie ihn bereits bezahlt haben.
  • Wenn Sie nicht reisen können oder eine Reiseplanung haben, müssen Sie einen Anspruch auf Rückerstattung Ihrer Kosten über Ihre Reiseversicherung geltend machen. Leider sind wir nicht in der Lage, Rückerstattungen anzubieten, da wir als Buchungsvermittler für unsere Immobilienbesitzer und -verwalter tätig sind. Daher wird der Vertrag über die Erfüllung Ihres Urlaubs direkt zwischen Ihnen und der Immobilie geschlossen. Wenn Sie Fragen haben, finden Sie weitere Informationen in unseren Bedingungen.
  • Um es Ihnen jedoch etwas einfacher zu machen, setzen wir uns gerne in Ihrem Namen mit dem Eigentümer/Verwalter der Immobilie in Verbindung, um zu prüfen, ob wir Ihre Buchungsdaten auf später im Jahr oder sogar auf 2021 ändern können.
  • Wenn Ihre Termine erfolgreich verschoben werden, muss Ihr Restbetrag entsprechend der bestehenden Vereinbarung bezahlt werden. Das bedeutet, dass wir Ihren Restbetrag noch 4 Wochen vor Ihrer ursprünglichen Buchung für 2020 einziehen werden. Dies gibt unseren Eigentümern die Gewissheit, dass die Gruppe mit ihrem verschobenen Urlaub fortfahren wird, anstatt die Termine auf unbestimmte Zeit zu verschieben.
  • Wünschen Sie eine Terminänderung? Wenn Sie möchten, dass wir diese Möglichkeit prüfen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an [email protected], damit wir Ihre Anfrage bearbeiten können. Diese Anträge werden nach Datum sortiert bearbeitet.

Häufig gestellte Fragen

Was kann ich tun, wenn mein Urlaubsort vom Coronavirus-Ausbruch betroffen ist, bevor ich ankommen soll?

Kunden können ihre Buchung bei uns nur dann stornieren, wenn das FCO (oder ein internationales Äquivalent) "alle Reisen bis auf die wesentlichen" zu ihrem Reiseziel empfohlen hat. Kunden können keine Stornierung aus einem anderen Grund beantragen. Wenn dies vor Ihrem Urlaub geschieht, erhalten Sie eine volle Rückerstattung.

Sind alle Ferienhäuser von Provence Holidays von diesem Angebot abgedeckt?

Die weitaus meisten unserer Ferienhäuser sind durch unser Angebot der vollständigen Rückerstattung abgedeckt. Eine Handvoll sind es nicht, weil der Urlaubsleiter (der Hauseigentümer) nicht zugestimmt hat, daran teilzunehmen. Wenn Sie jedoch eines buchen, das nicht inbegriffen ist, werden Sie vor der Bestätigung Ihrer Buchung benachrichtigt. Auf diese Weise können Sie entscheiden, ob Sie lieber stornieren oder einfach die notwendige Reiserücktrittsversicherung abschließen möchten. Wir können Ihnen die richtige Richtung für Reiseversicherungen aufzeigen, die Sie im Falle einer Reiseunfähigkeit abdecken.

Was ist, wenn an meinem Wohnort ein Coronavirus-Ausbruch auftritt, während ich im Urlaub bin?

Dies hängt von den Ratschlägen ab, die die Gesundheitsbehörden in dem betroffenen Gebiet den Menschen vor Ort erteilen. Befolgen Sie diese spezifischen Ratschläge und prüfen Sie dann, ob das Außen- und Commonwealth-Büro seine Ratschläge aktualisiert hat.

Was passiert, wenn meine Flüge gestrichen werden?

Alle Flüge zu oder von einem Flughafen in Großbritannien und der EU sind nach europäischem Recht geschützt. Das bedeutet, dass Sie je nach den Umständen immer noch Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen können, wenn Ihr Flug verspätet ist oder gestrichen wurde.

Was ist, wenn ich vor dem 15. März gebucht habe und das BKartA mir nun davon abrät, in diese bestimmte Region zu reisen?

Wir verstehen, dass Sie möglicherweise über die Entwicklung des Virus besorgt sind und Ihre Reise auf einen späteren Zeitpunkt verschieben möchten. Auch wenn dies nicht garantiert werden kann, würden wir diese Möglichkeit auf Anfrage gerne mit Ihrem Urlaubsleiter besprechen.

Für den Fall, dass das BAK von einer Reise in die Region, in die Sie reisen möchten, abrät, empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich mit Ihrem Reiseversicherer in Verbindung zu setzen. Bitte vergewissern Sie sich, dass Sie eine angemessene Versicherung abgeschlossen haben - es ist wichtig, dass Sie sich vor dem Kauf mit den Bedingungen des Versicherers in Bezug auf Urlaubsannullierungen vertraut machen. Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben.
E-Mail: [email protected]